In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:Der Katastrophenschutz (KatS) umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren zu verhindern und bei einer Katastrophe oder Krisensituation die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden.
Im Katastrophenschutz wirken Bund, Länder und Gemeinden mit den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie deren Ausstattung mit.
Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch seien hier beispielhaft genannt:
- die Feuerwehren,
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
- das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
- die Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft e.V.