Beflaggung öffentlicher Gebäude

Quelle:   Beflaggungskalender der Niedersächsischen Staatskanzlei, erstellt am 05.08.2020 zuletzt aktualisiert am 10.10.2023 

Regelmäßige Beflaggungstage

 

Alle Dienststellen des Landes haben an folgenden Tagen zu flaggen:

  • am 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;

  • am 11. März (Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;

  • am 1. Mai (Feiertag der Arbeit);

  • am 9. Mai (Europatag);

  • am 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes);

  • am 1. Juni (Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung);

  • am 17. Juni (Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR)

  • am 20. Juni ( (Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung)

  • am 20. Juli (Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus);

  • am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit);

  • am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;

  • an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags,- Landtags- und Kommunalwahlen); oder auf Anordnung des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin bei besonderen Anlässen, die für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung sind