Beflaggung öffentlicher Gebäude
Quelle: Beflaggungskalender der Niedersächsischen Staatskanzlei, erstellt am 05.08.2020 zuletzt aktualisiert am 10.10.2023
Regelmäßige Beflaggungstage
Alle Dienststellen des Landes haben an folgenden Tagen zu flaggen:
am 27. Januar (Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
am 11. März (Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
am 1. Mai (Feiertag der Arbeit);
am 9. Mai (Europatag);
am 23. Mai (Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes);
am 1. Juni (Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung);
am 17. Juni (Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR)
am 20. Juni ( (Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung)
am 20. Juli (Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus);
am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit);
am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (Volkstrauertag), an diesem Tag ist halbmast zu flaggen;
an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags,- Landtags- und Kommunalwahlen); oder auf Anordnung des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin bei besonderen Anlässen, die für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung sind