Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über den bestandenen dritten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Zahnmedizin von zehn Semestern;
- eine Ausbildung in erster Hilfe;
- einen Pflegedienst von einem Monat,
- eine Famulatur von vier Wochen und
- die zahnärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.
Die Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit umfasst fünf Jahre und sechs Monate an einer wissenschaftlichen Hochschule.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt. Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.