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Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Zuständige Stelle(n)

Standeswesen
Am Breithof 6
27804 Berne
04406 941-130


Leistungsbeschreibung

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Voraussetzungen

  • Volljährigkeit beider Partner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport