Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
- Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
- Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
- Kontrollbereich A:
- Landwirtschaftliche Erzeugung
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
- Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.