Prüfingenieure/innen prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Prüfingenieure/innen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit erfolgt nur, wenn die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für den Fachbereich Standsicherheit (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllt ist und nachgewiesen werden konnte. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine mündliche Prüfung.