Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.
Erforderliche Unterlagen (entsprechend Teil I, 3.2 dem FACHMODUL ABFALL):
- Antrag
- Kopie der Akkreditierungsurkunde mit Urkundenanlage
- Kopie des letzten Ringversuchs
- Benennung des Parameterumfangs des Antrags gemäß der Bioabfallverordnung (BioAbfV)
- Führungszeugnisse (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate, im Original) aller Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
- Führungszeugnis (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate, im Original) der Laborleitung
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate, im Original) aller Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sowie für die Firma
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate, im Original) der Laborleitung
- aktueller Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie ein aktueller Handelsregisterauszug
- Versicherungspolice über eine risikoadäquate Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- Liste der internen und externen Probenehmer; Vertrag zwischen Untersuchungsstelle und dem Probenehmer oder zwischen der Untersuchungsstelle und der Anstellungskörperschaft/Arbeitgeber des externen Probenehmers
Im Rahmen der Bestimmung einer Untersuchungsstelle ist eine Verpflichtungs- und Einverständniserklärung über die Weitergabe von Informationen zwischen den Ländern, der Akkreditierungsstelle und RESYMESA zu unterschreiben, sowie eine Auflistung von Akkreditierung und Notifizierung der Untersuchungsstelle für die beantragten Parameter gemäß BioAbfV in anderen Bundesländern vorzulegen.