Ihre Handwerkskammer (HWK) berät Sie zu betriebsbezogenen Rechtsfragen. Sie können sich und Ihr Handwerksunternehmen durch Beratung der HwK Ihres Kammerbezirkes im Bereich Handwerks- und Gewerberecht, Gesellschaftsrecht sowie durch allgemeine Rechtsberatung unterstützen lassen.
Außerdem können Sie sich durch die Handwerkskammer zur Abgrenzung der Zugehörigkeit zur Handwerks- bzw. zur Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet.