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Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
0441 570 26-0


Leistungsbeschreibung

Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


Rechtsgrundlage