Wenn Sie Wirbeltiere aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) einführen möchten, um diese in Tierversuchen beziehungsweise deren Organe oder deren Gewebe zu wissenschaftlichen oder zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Eine Genehmigung ist für landwirtschaftliche Nutztiere und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge) nicht erforderlich. Zu landwirtschaftlichen Nutztieren zählen Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten und Gänse.
Als Importeur ist derjenige anzusehen, der eine entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.