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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
0441 570 26-0


Leistungsbeschreibung

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.


Rechtsgrundlage

  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)