Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden
 

Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 65 - Liegenschaften
Besucheranschrift: Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.


Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.