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Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 40 - Schulen, Kultur & Sport
Hinter der Rönnel 11
26919 Brake (Unterweser)
04401 927-0


Leistungsbeschreibung

Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung