Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Wesermarsch:Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die/den oben genannte/n Ansprechpartner/in.
Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache ohne Termin zur Beantragung von Aufenthaltstiteln ist nicht mehr möglich. Sollten Sie keinen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltstitel/Übertragung der Aufenthaltstitel in einen neuen Pass von uns erhalten haben, so melden Sie sich bitte telefonisch zwecks Terminvereinbarung bei uns.
Sollten Sie bereits über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG) als Klebeetikett verfügen, ist die Ausstellung eines eAT regelmäßig erst mit Neuausstellung Ihres Nationalpasses, spätestens jedoch zum 30.04.2021 erforderlich.