Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden
 

Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

Zuständige Stelle(n)

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
+49 89 2195-0

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
0511 120-5521


Leistungsbeschreibung

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
  • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium