Untersuchungen vor der Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden Durchführung
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Am Sportplatz 23
26506 Norden
04931 947-0
Leistungsbeschreibung
Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Aufbringung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen ausgerichtet sein.
Aus diesem Grund sind Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage verpflichtet, vor dem erstmaligen Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden deren Gehalt an Schwermetallen durch Bodenuntersuchungen untersuchen zu lassen.
Der Boden muss ebenfalls auf den pH-Wert, den Gehalt an pflanzenverfügbarem Phosphat, Kalium und Magnesium untersucht worden sein. Die Kosten für die Durchführung dieser Bodenuntersuchung hat der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage zu tragen.
Außerdem muss auch der Klärschlamm auf den Gehalt an Schwermetallen und bestimmten anderen Stoffen untersucht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den staatlich anerkannten Untersuchungsstellen für Klärschlamm.
Die niedersächsischen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bodenuntersuchungen sind im Abstand von längstens 10 Jahren zu wiederholen, die Klärschlammuntersuchungen im Abstand von längstens 6 Monaten.
Rechtsgrundlage
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
- Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND 1995)
- Fachmodul Abfall
- Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz