Um Messgeräte Instandsetzen zu können ist es notwendig, dass der Betrieb über geeignete rückgeführte Prüfmittel und sachkundiges Personal verfügt.
Als Sachkundenachweis genügt für jede Person, die Instandsetzungen durchführt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Bereich oder mindestens eine
einjährige Tätigkeit im Bereich der Instandsetzung/Reparatur.
- Schulungsbescheinigungen des Herstellers oder eines von diesem autorisierten Vertriebspartner
bezüglich Handhabung, Wartung/Reparatur/Prüfung von Messgeräten.
- Kenntnisse über die Vorschriften des Mess- und Eichrechts bzw. der Eichtechnik.