Landschaftsprogramm
Zuständige Stelle(n)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstraße 2
30169 Hannover
0511 120-3423
Leistungsbeschreibung
Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde am 18. April 1989 veröffentlicht. Im Landschaftsprogramm werden die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Land Niedersachsen dargestellt.
Eine Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Landschaftsrahmenplan, in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
- § 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz