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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Zuständige Stelle(n)

Melde- und Passwesen
Am Breithof 6
27804 Berne
04406 941-340


Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Personalausweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport