Der Antragsteller/die Antragstellerin muss persönlich geeignet und zuverlässig sein. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin wird ein Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten benötigt.
Registriert werden kann, wer
- für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und
- auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus
- über eine besondere Sachkunde (theoretisch und praktisch) verfügt und diese durch Unterlagen nachweist.
Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind
- das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
- die wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.