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Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

31108 Hildesheim
05121 304-0

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2229-0


Leistungsbeschreibung

Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.


Voraussetzungen

  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.


Was sollte ich noch wissen?

Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


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