Gefördert werden Vorhaben, die der Sanierung und Restaurierung von Seen dienen und die Gewässerqualität von Seen in ökologischer und chemischer Hinsicht verbessern. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
- Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,
- Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen), z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- und Sedimentationsbecken, etc.,
- Entschlammung,
- Verbesserung der Wasserretention,
- Erprobung innovativer Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern,
- Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit den o. g. Vorhaben stehen, wie Planungen, konzeptionelle Vorhaben und Erhebungen, begleitende und nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsvorhaben, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung (im Einzelfall), Erwerb neuer Maschinen, Geräte und Anlagen.
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.