Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.
Gefördert werden nicht-produktive Investitionen. Die Fördermaßnahme gliedert sich dabei in die Teilbereiche „Spezielle Biotopschutzmaßnahmen“ sowie „Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“.
Im Teilbereich „Speziellen Biotopschutzmaßnahmen“ wird die Durchführung räumlich und zeitlich wechselnder investiver Biotopschutzprojekte gefördert. Förderfähig sind u. a. folgende Vorhaben:
- einmalige und/oder im mehrjährigen Rhythmus vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen,
- Erstinstandsetzungen (z. B. Entbuschungen, Entkusselungen, Entfernen von Vorwaldstadien),
- Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung,
- einmalige Anstaumaßnahmen (z. B. Grabenverschlüsse),
- Errichtung von Verwallungen.
Im Teilbereich „Speziellen Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“ wird die Durchführung von zielgenauen sowie vielfältigen und/oder heterogenen Artenschutz- und Artenhilfsprojekten für typische Arten der Feldflur gefördert. Hierzu zählen u. a.:
- Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz (z. B. Weihen-Arten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz)
- Vorhaben zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten (z. B. Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter)
- Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen (z. B. Hecken, Streuobstwiesen, Kleingewässer und Gräben)
Darüber hinaus ist auch das externe Projektmanagement zur ziel- und handlungsorientierten Durchführung der jeweiligen Maßnahme förderfähig.
Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften (insbesondere untere Naturschutzbehörden)
- Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
- Träger der Naturparke, Stiftungen und Naturschutzverbände
- Wasser- und Bodenverbände