Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen können jeweils bis zum 15.05. des jeweiligen Antragsjahres bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Es handelt sich hier um einen Ausschlusstermin – später eingehende Anträge sind, außer in Fällen höherer Gewalt, abzulehnen.
Der AUM – Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen über das ANDI – Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital), eingereicht werden.
Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie ggfs. weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben. Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
Erstantrag (E): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
Folgeantrag (F): für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 2 Jahre – bis auf BV1: hier mind. 1 Jahr),
1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit (z.B. BS11 → BS12)
Neuantrag (N): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung