Gefördert werden der Aufbau von Netzwerken, Naturschutzstationen, Weideagenturen o. ä., Einrichtungen der Landschaftspflege und des Naturschutzes sowie die Entwicklung von kooperativen Ansätzen für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen.
Folgende Maßnahmen werden dabei unterstützt:
- Schaffung neuer und Ausweitung bestehender Netzwerke zur gemeinsamen Durchführung von Projekten,
- Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
- Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirksamkeit von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
- Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien bzw. Entwicklungskonzepten insbesondere in Natura 2000- Gebieten und sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität,
- Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
- Öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte bzw. Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes.
Antragsberechtigte sind:
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Stiftungen, Naturschutzverbände, Träger der Naturparke
- Vereine und Zweckverbände
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Landschaftspflegeeinrichtungen,
- Realverbände und Jagdgenossenschaften, Wasser- und Bodenverbände
- Sonstige juristische Personen
Die am Projekt beteiligten Akteure müssen ihre Zusammenarbeit in einem verbindlichen Vertrag regeln. Am Zusammenschluss müssen mindestens zwei Partner bzw. Akteure aus dem Agrarsektor, dem Forstsektor oder der Nahrungsmittelkette sowie Akteure aus dem Naturschutz beteiligt sein.
Antragstellende Einrichtungen sollen regional verankert sein und über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den hier genannten Themenbereichen sowie in der Beratung oder Kooperation lokaler Akteure verfügen. Des Weiteren muss bei der Antragsstellung eine Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.