Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
- Betriebsstätte in Niedersachsen
Empfänger der Soforthilfe sind kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.
Dem Antrag muss eine ausgefüllte Kleinbeihilfenerklärun g beigefügt sein. Die Soforthilfe kann nur gewährt werden, wenn die Ihrem Unternehmen gewährten Kleinbeihilfen einen Gesamtbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Für Fischerei und Aquasektor gilt ein Maximalbetrag von 120.000 Euro. Für Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte gilt ein Maximalbetrag von 100.000 Euro.
- Nachweis des Unterschriftsberechtigteng
Dem Antrag ist eine eingescannte oder abfotografierte und unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten beizufüge n.