Dem Antrag sind Unterlagen zu folgenden Bereichen beizufügen:
- Vorlage eigener Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur
- eigene Publikationen auf dem Gebiet der Architektur
- Für Antragsteller aus der EU, dem EWR oder gleichgestellten Staaten: ggf. Bescheinigung über die besondere Auszeichnung im Ausland
- Ausbildungsnachweise (sofern vorhanden)
- ausländische Antragssteller/innen: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses als Staatsangehörigkeitsnachweis
- Beschäftigungsart
- Für freischaffende Antragsteller:
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
In Einzelnen sind dies folgende Unterlagen und Nachweise:
Bei allen Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist jeweils eine Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer bestätigt sein muss, beizufügen.
• Vorlage eigener Arbeiten
Es sind zu den im Antrag genannten Objekten selbst erarbeitete Planunterlagen vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass sich der Antragsteller durch die Qualität seiner Leistungen auf dem Gebiet der Architektur besonders ausgezeichnet hat.
• Publikationen des Antragstellers auf dem Gebiet der Architektur
• Für Antragsteller aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat:
ggf. Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates über die besondere Auszeichnung auf dem Gebiet der Architektur nach Art. 48 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)
• Ausbildungsnachweise (sofern vorhanden)
• Ausländische Antragssteller:
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses als Staatsangehörigkeitsnachweis
Beschäftigungsart
- Die Beschäftigungsart freischaffend ist durch eine Bescheinigung des Steuerberaters, des Finanzamtes oder des/der Büropartner(s) nachzuweisen.
- Die Beschäftigungsart angestellt wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen. Arbeitslose Antragsteller legen eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit vor, ggf. Kopie des Bewilligungsbescheides.
- Beamtete Antragsteller reichen eine Kopie ihrer Ernennungsurkunde und eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn über die Art der Tätigkeit ein.
- Baugewerblich tätige Antragsteller legen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste vor.
Für freischaffende Antragsteller
Nachweis einer durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung
Hinweis:
Die Eintragung setzt voraus, dass der Antragsteller einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung in Niedersachsen hat oder den Beruf ganz oder teilweise, aber nicht nur vorübergehend und gelegentlich, in Niedersachsen ausübt (§ 5 Abs. 1 Nr.1 NArchtG).