Teilen auf Facebook   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden
 

Schutzimpfungen Finanzierung

Zuständige Stelle(n)

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt


Leistungsbeschreibung

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

24.07.2020