Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Zuständige Stelle(n)
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)
Berliner Allee 20
30175 Hannover
0511 380-02
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
0551 390
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.