Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


31108 Hildesheim
Telefon 0180 2001560

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Fachlich freigegeben durch

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