Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen.
Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:
- Experimentelle Entwicklungsvorhaben:
- Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung von Innovationen, zum Beispiel die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Markt- und Praxiseinführungen:
- konzeptionelle Planung und Entwurf von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
- Studien zur technischen Durchführbarkeit, zum Beispiel zur Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten.
Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.
Nicht gefördert werden Vorhaben,
- die den Bereichen der Grundlagen- oder industriellen Forschung zuzuordnen sind oder
- die den am Markt und in der Praxis eingeführten, dem Stand der Technik sowie organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards entsprechen.
Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen.