Wenn Sie eine Forstbetriebsgemeinschaft gründen und hierfür Fördermittel erhalten wollen, müssen Sie diese anerkennen lassen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen,
- die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern,
sowie die Nachteile
- geringer Flächengröße
- ungünstiger Flächengestalt
- der Besitzerzersplitterung
- der Gemengelage
- des unzureichenden Waldaufschlusses
- oder anderer Strukturmängel
zu überwinden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft muss mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe haben:
- Abstimmung der Betriebspläne oder Betriebsgutachten und der Wirtschaftspläne sowie der einzelnen forstlichen Vorhaben
- Abstimmung der für die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes oder sonstiger Forstprodukte
- Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandspflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes
- Bau und Unterhaltung von Wegen;
- Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung
- Beschaffung und Einsatz von Maschinen und Geräten für mehrere der unter den Nummern 2 bis 5 zusammengefassten Maßnahmen