Die Verschmelzung können Sie
- schriftlich oder
- über das digitale Antragsverfahren beantragen.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zu den zu verschmelzenden Flurstücken,
- Angaben zum Antragstellerin/Antragsteller ggf. zur Bevollmächtigung.
Der Antrag wird auf materielle und formelle Richtigkeit geprüft. Evtl. besteht zu diesem Zweck noch Klärungsbedarf mit der Antragstellerin oder dem Antragssteller.
Beteiligte, die nicht Antragstellerin oder Antragsteller sind, sind formal anzuhören.
Seitens des örtlich zuständigen Katasteramtes des LGLN oder der oder des ÖbVI wird eine Verschmelzungsanfrage beim zuständigen Grundbuchamt gestellt um zu klären, ob seitens des Grundbuchamtes Bedenken zur Durchführung der Verschmelzung bestehen.
Nach Durchführung der Verschmelzung werden die erforderlichen Fortführungsnachweises erstellt und eine Bekanntgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters an die Beteiligten versandt. Die Übermittlung der Fortführungsnachweise an das zuständige Grundbuchamt erfolgt automatisiert.