Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad
Zuständige Stelle(n)
Dezernat 3 - Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296-8888
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
05121 8810
Hochschule Emden/Leer
Constantiaplatz 4
26723 Emden
04921 8070
Hochschule Emden/Leer (Campus Leer)
Bergmannstr. 36
26789 Leer (Ostfriesland)
0491 928170
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
0531 3919122
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover - Immatrikulationsamt
Neues Haus 1
30175 Hannover
+49 511 3100-7224
Hochschule Osnabrück
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
0541 9690
Jade Hochschule (Standort Elsfleth)
Weserstraße 52
26931 Wehrder
04404 92880
Jade Hochschule (Standort Oldenburg)
Ofener Straße 16/19
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 77080
Jade Hochschule (Standort Wilhelmshaven)
Friedrich-Paffrath-Straße 101
26389 Wilhelmshaven
04421 9850
Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
0511 762-0
Leuphana Universität Lüneburg
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
04131 6770
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
0511 532-0
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
0511 120-2599
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
05331 939-77770
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
0511 95360
Technische Universität Clausthal - Studierendensekretariat
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
+49 5323 72-2218
Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 1
37073 Göttingen
0551 390
Universität Göttingen (Universitätsmedizin)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
0551 390
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
05121 8830
Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg (Oldenburg)
0441 798-0
Universität Osnabrück
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück
0541 969-0
Leistungsbeschreibung
Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.
Verfahrensablauf
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.
Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.
Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Zuständige Stelle
- Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
- Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
- Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
- Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen
Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es genügt ein formloser Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)