Auf Grundlage des Baugesetzbuches erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen werden soll. In den meisten Fällen werden diese Verträge von den beurkundenden Notarinnen oder Notaren übermittelt. Die Inhalte dieser Verträge werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in Datenbanken (Kaufpreissammlungen) erfasst und gespeichert. Diese Daten werden durch die Gutachterausschüsse zur Ableitung von Preisen, Umsätzen und weiteren wichtigen Daten des Immobilienmarktes ausgewertet. Personenbezogene Daten können nicht ausgewertet werden. Insgesamt wird damit ein erheblicher Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt mit amtlicher Qualität geleistet.
Die übermittelten Unterlagen über Kaufvorgänge und auch die Kaufpreissammlungen dürfen von den Mitgliedern der Gutachterausschüsse und den Bediensteten der jeweiligen Geschäftsstellen ausschließlich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach bundes- oder landesrechtlichen Vorgaben genutzt werden.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt ein Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Die Voraussetzungen werden durch Landesrecht verbindlich vorgegeben.