Mit der erfolgreichen Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung endet Ihr juristischer Vorbereitungsdienst bzw. das Prüfungsverfahren. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt und sind berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ oder „Assessorin“ zu führen.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung wird durch das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis erteilt.
In Niedersachsen sind acht Klausuren über jeweils fünf Zeitstunden und eine mündliche Prüfung abzuleisten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen.
Wird die zweite juristische Staatsprüfung im ersten Versuch nicht bestanden, kann diese einmalig wiederholt werden.