Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden und möchten dennoch eine reguläre Ausbildung absolvieren? Dann erbringt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung, sofern sie ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist.
Eine Voraussetzung ist, dass Sie mit einem Betrieb einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung abschließen.
Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit auf Wunsch zunächst bei der Suche nach einem (geeigneten) Ausbildungsplatz.
Gefördert wird nur eine berufliche Erstausbildung, keine Weiterbildungen.
Während der Ausbildung werden mit dem Budget für Ausbildung folgende Leistungen gefördert:
- Der Betrieb bekommt die Ausbildungsvergütung inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erstattet.
- Die Kosten für eine behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule werden übernommen.
- Wird der schulische Teil der Ausbildung wegen der Behinderung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation durchgeführt, werden die notwendigen Kosten übernommen.
Sie können sich aussuchen, wer Sie unterstützt und Sie organisieren sich die Leistungen selbst. Vorher wird allerdings der notwendige Umfang der Unterstützung entsprechend Ihres individuellen Bedarfs geprüft und vereinbart. Sie holen Angebote ein und lassen fachlich geeignete Personen, die Ihre Anleitung und Begleitung übernehmen sollen, beschreiben, wie deren Unterstützung konkret erfolgen soll. Auf dieser Basis entscheidet und bewilligt Ihre Beraterin oder Ihr Berater zum Beispiel über die Höhe der Leistung.
Zusätzlich steht Ihnen während der Förderung Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen.
Das Budget für Ausbildung erhalten Sie solange es erforderlich ist. Maximal jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung.
Arbeiten mehrere Personen, die mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, in einem Betrieb, können sie auch gemeinsam eine Anleitung oder Begleitung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie während der Ausbildung feststellen, dass Sie lieber Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten wollen, ist ein Wechsel möglich. Die Zeiten des Budgets für Ausbildung werden dann gegebenenfalls auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches angerechnet.