Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel
- der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
- ein Mobilitätstraining
- die Teilhabebegleitung
Wenn Sie hör- und sprachgeschädigt sind und im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis vorübergehend einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, werden die Kosten für diesen Einsatz übernommen.
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und ein Mobilitätstraining notwendig ist, damit Sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurücklegen können, wird dieses Training gefördert.
Teilhabebegleitung
Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Die Begleitung übernehmen Bildungseinrichtungen im Auftrag der Agentur für Arbeit.
Die Teilhabebegleitung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:
- Modul 1 Berufliche Orientierung: Hier wird Ihnen geholfen, herauszufinden, welche Berufe und Tätigkeiten für Sie am besten passen. Berücksichtigt werden dabei Ihre Interessen, Ihre gesundheitliche und geistige Leistungsfähigkeit und auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Modul 1 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
- Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung: Sie werden unterstützt, einen konkreten betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Unter anderem bekommen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und Sie werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet. Modul 2 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
- Modul 3 Ausbildungs,- Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung: Sie bekommen Hilfe bei der Bewältigung des betrieblichen Alltags, zum Beispiel durch Beratungsgespräche bei Konflikten im Betrieb. Ziel ist, dass Sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch Ihr Übergang von Ausbildung in Beschäftigung kann unterstützt werden.
Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der 3 Module dauert maximal 6 Monate. Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens 2 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, sind bis zu 8 Stunden pro Woche möglich. Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte zur Seite.
Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.