Weiterbildungsprüfung im Steuerwesen ablegen
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
0511 28890-0
Leistungsbeschreibung
Sie können Prüfungen für folgende Abschlüsse ablegen: Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft sowie Digitalisierung und IT-Prozesse.
Verfahrensablauf
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Ladung zur schriftlichen Prüfung. Schriftliche und mündliche finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach Bestehen der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird Ihnen in der Ladung mitgeteilt.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und dem Ladungsschreiben als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Wenn Sie an der mündlichen Prüfung der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Voraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Kopie des Berufsabschluss-Zeugnisses
- Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer und Wochenstd. durch den Arbeitgeber
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-6 im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Onlinedienste
- FAIT: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse
- FARC: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling
- FALF: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft
- FALG: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- FW: Zulassung Steuerfachwirtprüfung