Gewerbebetriebe und Unternehmen sind im Rahmen eines unentgeltlichen Verleihsystems nur antragsberechtigt, soweit die betroffene niedersächsische Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Fördergegenstand selbst mindestens drei Jahre zu nutzen und ihn nicht vor Ablauf dieser Frist zu veräußern oder das Lastenrad im Rahmen eines Verleihs für mindestens drei Jahre zur Verfügung zu stellen.
Es ist innerhalb der geforderten dreijährigen Haltedauer auf dem erworbenen Lastenrad der mit der Bewilligung übersandte Aufkleber gut sichtbar anzubringen.
Die Förderung wird bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt. Bei Beschaffungen für Verleih-Anbieter wird die Förderung auf maximal zehn Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person beschränkt.
Bei kommunalen Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragt werden.