bei Ruhestand:
für freischaffende und baugewerblich selbständige Mitglieder:
Bescheinigung des Steuerberaters/Finanzamts über die Abmeldung des Büros oder Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides aus dem sich ergibt, dass keine Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit erzielt wurden
für angestellte und beamtete Mitglieder:
Rentenausweis, -bescheid oder Ruhestandsurkunde
bei Elternzeit:
Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Elterngeldbescheid
bei Krankheit:
ärztliche Bescheinigung zur Berufsunfähigkeit oder Bescheid der Bayerischen Architektenversorgung zur Berufsunfähigkeitsrente
oder anderweitige Belege, die zum Nachweis der Befreiungsvoraussetzung geeignet sind.