Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
• Ausbildungsnachweise:
- Kopie(n) der Diplom-, Bachelor- und ggf. Masterurkunde und eine Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses
Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat:
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Studienausbildung der Richtlinie 2005/36/EG entspricht
• für ausländische Antragsteller/innen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses als Staatsangehörigkeitsnachweis
• Berufspraktische Tätigkeit
Zum Beleg, dass Sie Ihre berufspraktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung begonnen haben, bitten wir um Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Nachweise können beispielsweise sein:
- bei selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung des Steuerberaters, des Finanzamtes oder des/der Büropartner(s) Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste
- bei einer Tätigkeit im Angestellten- oder Beamtenverhältnis:
Bescheinigung des Arbeitgebers oder Kopie des Arbeitsvertrages. Beamtete Antragsteller fügen bitte eine Kopie ihrer Ernennungsurkunde und eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn bei.
- In der Fachrichtung „Architektur“ muss die berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht einer Architektin oder eines Architekten oder einer Architektenkammer erfolgen. Bitte fügen Sie darüber eine Bestätigung der aufsichtführenden Person bei.