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Förderung für die ländliche Entwicklung (ZILE)

Zuständige Stelle(n)

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 799-0


Leistungsbeschreibung

Sie finden hier alle maßgeblichen Antragsvordrucke, mit denen Sie eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE 2023 - beantragen können.

Der Förderantrag für investive Vorhaben gilt für öffentliche und private Antragsteller.

Der Vordruck zur Beantragung einer Registriernummer ist erforderlich, wenn Sie erstmals einen Antrag stellen möchten und noch nie eine entsprechende Registriernummer erhalten haben. Beachten Sie hierzu bitte die Ausfüllhinweise.


Verfahrensablauf

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.


An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

Calenberger Straße 2
30169 Hannover


Voraussetzungen

Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern

Kleinstunternehmen der Grundversorgung: die erforderliche Qualifikation für die Führung eines Betriebes ist nachzuweisen.

Förderung in der Dorfentwicklung nur in den Orten, die sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden

Dorfentwicklungsplanung für den Ort muss vor der Förderung vorliegen

Flurbereinigung: Nur Förderung in Verfahren, die sich im Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllten Förderantrag
  • Ggf. Einlagebogen
  • Kostenangebote
  • Bauskizzen und Lageplan
  • Ggf. Genehmigungen und Stellungnahmen Dritter
  • Ggf. Förderbescheide andere Stellen
  • Verwendungsnachweis
  • Rechnungen und Kontobelege
  • Für Vorhaben der Grundversorgung ist ein Markt- und Standortanalysekonzept erforderlich.
  • Bei soziokulturellen Vorhaben ist zum Vorhaben eine Bedarfsanalyse erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Drei bis sechs Monate


Rechtsgrundlage