Um das Zulassungsverfahren einzuleiten, füllen Sie bitte den entsprechenden Online-Antrag aus. Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben und alle Unterlagen vollständig vorgelegt wurden, erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Die Zulassung wird gegebenenfalls direkt im Rahmen der Zulassungskontrolle zunächst mündlich erteilt.
Werden in dem vom LAVES kontrollierten Betrieb Mängel vorgefunden, erfolgt keine Zulassung oder es wird eine befristete Zulassung für drei Monate erteilt. Im Anschluss erfolgt eine weitere Kontrolle.
Werden noch Mängel vorgefunden, erfolgt gegebenenfalls letztmalig eine auf drei Monate befristete Zulassung.
Nach einer weiteren Betriebskontrolle wird der Antrag entweder abgelehnt (Mängel sind weiter vorhanden) oder ein unbefristeter Zulassungsbescheid erstellt.