Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin bzw. psychosozialer Prozessbegleiter in Niedersachsen

Zuständige Stelle(n)

Niedersächsisches Justizministerium

Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover

Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verfahrensablauf

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch