Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Zuständige Stelle(n)
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
0511 28890-0
Leistungsbeschreibung
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag (Original)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Rechtsgrundlage
- § 71 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Bestellung eines Praxistreuhänders
- § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Beiträge und Gebühren
Anträge / Formulare
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen