Sie können als Einrichtung oder Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Soziokultur und Darstellende Künste aus Niedersachsen die Förderung eines kulturellen Projekts beantragen. Dabei muss das Ziel des Projekts die Begründung und Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland sein. Nachdem der Förderantrag online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird ressortübergreifend eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.