Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit, der Nachtarbeit, der Akkordarbeit oder der Fließarbeit beantragen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon +49 511 643-0

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon 0441 80077-0

Leistungsbeschreibung

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