Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

Zuständige Stelle(n)

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon 0511 120-5521

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon 04131 15-0

Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensablauf

Welche Fristen muss ich beachten?

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

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