Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schulen in freier Trägerschaft unterliegen der staatlichen Schulaufsicht. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen bleiben grundsätzlich voll schulpflichtig in der Ersatzschule bzw. in der zuständigen öffentlichen Schule. Dies gilt nur dann nicht, wenn für die betreffende Ergänzungsschule nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 160 Niedersächsisches Schulgesetz die Feststellung getroffen wurde, dass während des Besuchs dieser Schule die Schulpflicht ruht.
Wenn Sie eine Ergänzungsschule errichten wollen, müssen Sie dies rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Unterrichtsbetriebs beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) schriftlich anzeigen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige, nachdem die Unterlagen geprüft worden sind.